<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Rechte on kontextfenster</title><link>https://kontextfenster.de/tags/rechte/</link><description>Recent content in Rechte on kontextfenster</description><generator>Hugo</generator><language>de-de</language><lastBuildDate>Sun, 26 Apr 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://kontextfenster.de/tags/rechte/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>KI im Bewerbungsgespräch — auf beiden Seiten</title><link>https://kontextfenster.de/posts/2026-04-26-cora-de-ki-bewerbung/</link><pubDate>Sun, 26 Apr 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://kontextfenster.de/posts/2026-04-26-cora-de-ki-bewerbung/</guid><description>&lt;p&gt;Wenn du dich in den letzten Jahren beworben hast, hat wahrscheinlich irgendwo eine KI mitgelesen. Dein Lebenslauf wurde gescannt, dein Anschreiben gewichtet, dein LinkedIn-Profil ausgewertet. Das ist kein Geheimnis mehr. Was sich aber gerade ändert, ist der rechtliche Rahmen darum.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ab dem 2. August 2026 tritt der EU AI Act vollständig in Kraft. Und KI-Systeme, die bei Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen eine Rolle spielen, fallen damit in die Kategorie Hochrisiko. Das klingt bürokratisch, hat aber praktische Konsequenzen: Unternehmen müssen solche Systeme dokumentieren, prüfen, überwachen. Und Arbeitnehmer dürfen Entscheidungen anfechten, wenn eine KI daran beteiligt war — zumindest in der Theorie.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>